1. Nachtrag

1. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Crottendorf vom 15.02.2004

                                              §1

§5 / Absatz I Ziffern 3+4 erhalten nachstehende Fassung

 

3.1. Urnengemeinschaftsgrab (Pflegegebühr und Nutzung für 20 Jahre 1506,– Euro
3.2. Pflegekosten für einheitlich gestaltete Reihengräber für Urnenbeisetzung einschl. Grabstein (für 20 Jahre) 2683,– Euro
4.1. Wiesengrab (Pflegegebühr und Stehle für 20 Jahre) 4686,– Euro
4.2. Pflegekosten für einheitlich gestaltete Reihengräber ohne Grabmahl für zwanzig Jahre 2150,– Euro
                                              § 2Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung des Ev.-Luth. Bezirkskirchenamtes mit seiner öffentlichen Bekanntmachung in kraft.
Crottendorf, den 20.12.2006                                               Der Kirchenvorstand

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